TOP 8 (Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 16.04.1981 zum Schutze von Landschaftsteilen in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim – Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Emstal“, Änderung des Geltungsbereiches)
Im Rahmen einer Außenbereichssatzung wurde durch die Gemeinde Emsbüren in Helschen die Entlassung einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Emstal“ (LSG23) beantragt.
Der Link zur Beschlussvorlage_18-2023.pdf und dem betroffenen Gebiet gebietsloeschung_helschen_25000.pdf
Dazu Klemens Grolle (Kreistagsfraktion der Grünen):
Täglich werden laut dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen.
Weiter heißt es:
„Zwar lässt sich „Fläche“ im engeren Wortsinn nicht „verbrauchen“. Fläche ist jedoch – wie auch der Boden – eine endliche Ressource, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten.
Flächenverbrauch ist ein schleichendes Phänomen. Bürger und selbst politische Entscheidungsträger nehmen es kaum wahr. Daher mangelt es weithin am nötigen Problembewusstsein.
Zersiedelung ist somit auch aus ökonomischer und sozialer Sicht höchst fragwürdig:
Sinkt die Siedlungsdichte, steigt der Aufwand pro Einwohner zum Erhalt der technischen Infrastruktur wie Versorgungsleitungen, Kanalisation, Verkehrswege und so weiter. Je geringer die Nutzerdichte, desto weniger rentabel sind auch öffentliche Verkehrsmittel. Die Folge: Das Angebot schrumpft. Damit steigt die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr, was dann wieder den Ruf nach noch mehr (Entlastungs-/Umgehungs-) Straßen – und damit Flächenverbrauch – nach sich zieht und vieles mehr. Ähnliche Folgen treffen auch soziale Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser.“
Ich wiederhole, was ich hier bereits im Februar des letzten Jahres gesagt habe:
Der Flächenverbrauch im Emsland durch die Siedlungsentwicklung ist nach wie vor sehr groß. Dies betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbegebiete.
Hinzu kommen Infrastrukturprojekte, wie z.B. die E233 mit ihrem enormen Flächenbedarf. Über deren Notwendigkeit kann und muss man streiten.
-> Insbesondere vor dem Hintergrund des Niedersächsisches Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz.
Hier steht im § la Abs. 1, der zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist:
Ergänzend zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG ist die Neuversiegelung von Böden landesweit bis zum Ablauf des Jahres 2030 auf unter 3 ha pro Tag zu reduzieren und bis zum Ablauf des Jahres 2050 zu beenden.
Damit macht der Gesetzgeber m.E. deutlich, dass wir schon jetzt mit den vorhandenen Flächen sehr sorgsam umgehen müssen!
Vor dem Hintergrund des oben zitierten Gesetzes sollten im Hinblick auf die benötigten Flächen die Prioritäten, wie folgt gesetzt werden
Primär Nachverdichtung in den bestehen Baugebieten
Sparsamer Umgang mit Flächen allgemein
Möglichst viel Wohnraum auf die bereits ausgewiesenen Bauflächen
In den Baugebieten möglichst viel Grün im Bereich der Erschließung
Und wenig Versiegelung von Flächen allgemein
Dieser Ausschuss hat im Namen „für“ Umwelt und Natur! Als Konsequenz aus den dargestellten Gesetzesvorgaben sollten u.E. aktuell keine Landschaftsschutzgebiete mehr für Baumaßnahmen reduziert werden. Im Februar des letzten Jahres haben wir
in Ellbergen 40.100 m²
in Listrup 14.160 m²
aus dem Landschaftschutz genommen. Jetzt werden in Helschen erneut 13700 m² aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen.
Das sind, wenn man rund 25% Erschließungsflächen abzieht und pro Bauplatz 500 m² rechnet; rein rechnerisch
in Ellbergen ca. 60 Bauplätze
in Listrup ca. 20 Bauplätze
in Helschen ca. 20 Bauplätze; hier werden es ein paar weniger sein, weil sich schon Gebäude im betroffenen Gebiet befinden
Wie wollen wir da jemals die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes erreichen? Ganz zu schweigen von den oben dargestellten Folgen für Verkehr und Infrastruktur.
Wir die Kreistagsfraktion der Grünen lehnen daher die vorgeschlagene Reduzierung vorhandener Landschaftsschutzgebiete ab.
Im Nachgang noch ein paar Anmerkungen:
Auch in diesem Verfahren werden die faunistische Kartierungen die speziellen artenschutzrechtliche Prüfungen erst im Nachgang gemacht! Das geht aus meiner Sicht gar nicht. Die sollten zukünftig immer im Vorfeld gemacht werden!
Die Größe der Baugrundstücke sollte im Sinne des sparsamen Umgang mit Flächen auf die übliche Größe von 400 – 500 m² minimiert werden, so dass gewährleistet wird, dass wir uns in ein paar Jahren nicht nochmal über das gleiche Thema unterhalten müssen.
Die Vertreter der CDU stimmten dafür; Grüne und SPD dagegen.
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