Statement von B90 Die Grünen im Ausschuss für Kreisentwicklung des LK EL

Statement von B90 Die Grünen im Ausschuss für Kreisentwicklung des LK EL – 14.12.2021
(Klemens Grolle)

< Anrede >,

das Projekt Vierstreifiger Ausbau der E 233 hat ja nun schon eine lange Historie. Die Realisierung ist bisher noch nicht so recht vorangekommen.

Und aus unserer Sicht (der Kreistagsfraktion der Grünen) und aus der Sicht vieler anderer Menschen, vor allen Dingen der Menschen in der betroffenen Region, gibt es dafür gute inhaltliche Gründe:
Der immense Flächenbedarf von insgesamt 1.295 ha, davon
740 ha im LK EL
(295 ha für Trasse und Aus- und Neubau von sonst. Wegen, 445 ha für Kompensationsmaßnahmen)
555 ha im LK CLP
(315 ha für Trasse und Aus- und Neubau von sonst. Wegen, 240 ha für Kompensationsmaßnahmen
Das erhöhte Verkehrsaufkommen
Durch den Ausbau der Straße wird das Verkehrsaufkommen laut Planungsunterlagen um 100.000 Fahrzeug-km pro Tag erhöht (u.a. durch die wegfallenden Auf- und Überfahrten der E233).
Der vierstreifige Ausbau der Bundesstraße ist deshalb klima- und verkehrspolitisch eine völlig falsche Entscheidung.
Bestätigt wird dies aktuell auch dadurch, dass die fragilen Lieferketten in Verbindung mit der Just-in-Time Produktion aufgrund vieler Randbedingungen nicht mehr funktionieren und von daher ganz neue Logistikkonzepte benötigt werden.
Ganz zu schweigen von dem damit verbundenen erhöhten CO2 – Ausstoß, der im deutlichen Gegensatz zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes steht. Darauf komme ich später noch zurück.
Die erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
Durch den Ausbau der Bundesstraße und die nachfolgenden erforderlichen Unternehmensflurbereinigungsverfahren kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
a. NATURA 2000-Gebiete „Ems“ und „Untere Haseniederung“
(das betrifft Flächenverluste, trennende Wirkungen, mehr Lärm-, Schadstoffeintrag und Lichtbelastung, …)
Der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen
Das Vorhaben stellt eine erhebliche Belastung der Landwirte dar.
Durch das Planungsvorhaben und die nachfolgenden Flurbereinigungsverfahren geht eine große Zahl an landwirtschaftlichen Flächen verloren. Das vor dem Hintergrund, dass die Nachfrage nach Flächen und der damit verbundene Preis für Kauf und Pacht bereits jetzt schon sehr hoch ist.
Die trennende Wirkung in den gewachsenen Sozialstrukturen
Durch den autobahnähnlichen Ausbau reduziert sich die Zahl der Auf- bzw. Abfahrten von über 120 auf 24. Die Straße entfaltet dann eine trennende Wirkung zwischen gewachsenen Sozialstrukturen.
Zusätzlich gehen durch das Vorhaben wichtige Flächen für die Naherholung der Anwohner verloren oder werden verlärmt.
Die negativen Auswirkungen auf den Tourismus
Tourismus ist in der Region ein Wirtschaftszweig, der erklärtermaßen weiter ausgebaut werden soll. Durch die Überbauung naturnaher Flächen und der Verlärmung weiter angrenzender Bereiche entlang der Straße wird der Raum an Attraktivität für Touristen verlieren.
Es gibt auch verfahrenstechnische Gründe zum RROP,
die den bisherigen Planungsfortschritt glücklicherweise erfolgreich verhindert haben. Diese Gründe liegen in erster Linie in den Planungsabläufen zu dem Projekt:
Das RROP des LK EL stammt aus 2010/2011.
Das LROP wurde in 2017 aktualisiert.
Dementsprechend hätte das RROP des LK EL angepasst werden müssen. Dies ist aber nicht passiert.
Das Ministerium versagte deshalb die Genehmigung der geplanten 2. Änderung des RROP mit den Trassenabweichungen bei der E233 in Planungsabschnitt 2 und 3.
Dies ist dem Landkreis seit 2019 bekannt
(„Das Einvernehmen der oberen Landesplanungsbehörde wurde mit Schreiben vom 26.4.2019 versagt.“).
Aktuell ist es so, dass das LROP erneut überarbeitet wird und eine neue Auslegung im Januar 2022 erfolgt.
Dementsprechend sollte jetzt sinnvollerweise die geplante Änderung / Neuaufstellung des RROP gestoppt werden und gewartet werden, bis das neue LROP aus 2021/2022 vorliegt!
Sonst können auch die Planungsabschnitte 2 und 3 vermutlich nicht vorher planfestgestellt werden, da das RROP des LK EL möglicherweise aufgrund von Vorgaben aus dem LROP 2021/2022 vorher aktualisiert werden muss und dementsprechend im Nachgang die Planungsunterlagen für den Ausbau der E233 erneut aktualisiert werden müssen.

Das geplante Vorgehen verursacht damit vermutlich nicht unerhebliche, vermeidbare, zusätzliche Kosten aufgrund der zu erwartenden Mehrfachplanungen,

Es gibt noch weitere Aspekte, die gegen den Ausbau sprechen:
Gemäß einem Gutachten im Auftrage des BUND ist der gesetzliche Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2030 vom 23.12.2016 wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme der EU
formell unionsrechtswidrig.
Außerdem ist dieser Bedarfsplan und der ihm zugrundeliegende Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 auch materiell verfassungswidrig. Denn er ist mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz, die gemäß § 13 Abs. 1 Klimaschutzgesetz (KSG) bei allen staatlichen Maßnahmen zu berücksichtigen sind, unvereinbar. In der Folge ist fraglich, ob der Bedarfsplan für einzelne Fernstraßenprojekte noch eine Bindungswirkung entfalten kann. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem April 2021.
Dort werden hinreichende Maßnahmen für die weitere Reduzierung von sektorenbezogenen Jahresemissionsmengen gefordert. Das betrifft auch den Verkehrssektor
Wie man dort den 4streifigen Ausbau der E233 mit den gesteigerten Co2-Emissionen aus den 100.000 zusätzlichen Fahrzeug-km / Tag unterbringen will, erschließt sich mir nicht.
Auch der Koalitionsvertrag der Ampel enthält einige
interessante Passagen, die den Ausbau der E 233 äußerst fraglich erscheinen lassen:
Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren. Oder:
Bei den Bundesfernstraßen wollen wir einen stärkeren Fokus auf Erhalt und Sanierung legen, mit besonderem Schwerpunkt auf Ingenieurbauwerke (Brücken). Oder:
Wir werden auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen
Wir als Grüne im Kreistag des Emslandes lehnen den geplanten Ausbau der E233 und die zugehörige Änderung bzw. die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms aus den genannten Gründen ab!
Wir empfehlen die Planungen zu stoppen
bis die landespolitischen Vorgaben (LROP 2021/2022) und die bundespolitischen Vorgaben (Infrastrukturkonsens und neuer Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040) geklärt sind,

um unnötige Planungskosten und damit die Verschwendung von Steuergeldern für die weiteren, aus unserer Sicht, wenig erfolgversprechenden Planungen zu sparen!

Zusatzinformation zum Statement:
Bisher geplante Kosten 1 Mrd. €
Davon 38 Millionen Planungskosten

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