Zwei Infoveranstaltungen der Grünen zum Ausbau der Windenergie
Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene umsetzen
Die Bundesregierung hat 2022 die Randbedingungen für die Energiewende auf Bundesebene festgelegt. Daraus resultiert für Niedersachsen, dass bis zum 31. Dezember 2027 1,7 % und bis zum 31. Dezember 2032 2,2 % der gesamten Landesfläche für die Windenergienutzung verbindlich auszuweisen sind. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Randbedingungen in den einzelnen Regionen resultiert daraus, dass der Landkreis Emsland bis 2032 3,07 % seiner Fläche für Windkraftanlagen ausweisen muss. Ziel dabei ist es, die Vorteile und Lasten möglichst gerecht und nachvollziehbar zu verteilen und den Bau der einzelnen Anlagen zu steuern. Wird das Flächenziel nicht erreicht, entfallen alle Möglichkeiten, um den Bau von Windkraftanlagen zu steuern. Die daraus folgende Superprivilegierung würde es Investoren ermöglichen überall Anlagen zu errichten.
Infoveranstaltung zum Landesgesetz und zu Naturschutzaspekten
Die Energiewende ist eines der grünen Kernthemen. Für alle interessierten Grünen Mitglieder fand am 05.08.2024 die erste Veranstaltung statt. Als Referentinnen durfte Vorstandssprecherin Theresa Gothe die energiepolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Marie Kollenrott, und Katja Hübner vom NABU Emsland/Grafschaft Bentheim begrüßen. Marie Kollenrott erläuterte die wesentlichen Inhalte und Hintergründe der aktuellen Gesetzgebung. Die naturschutzfachlichen Aspekte wurden von Katja Hübner eingebracht. Dabei wurden auch kritischen Aspekte dargestellt. Kreistagsabgeordneter Klemens Grolle dazu: „Wir müssen die Energiewende voranbringen und gleichzeitig für den Naturschutz so viel wie möglich tun. Dazu gehört zum Beispiel, dass möglichst viele der Ausgleichsflächen für Wald im Emsland realisiert werden.“
Akzeptanzabgabe schafft finanziellen Ausgleich vor Ort
Hinzu kommt die Akzeptanzabgabe in der niedersächsischen Gesetzgebung. Sie schafft einen finanziellen Ausgleich für die betroffenen Kommunen und für die Bürgerinnen und Bürger in unmittelbarer Nähe der Windkraftanlagen. Zusätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger in Form von Bürgerbeteiligungen an den Anlagen aktiv beteiligen. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Akzeptanz der Windkraftanlagen ist, dass die damit verbundene Wertschöpfung in der Region stattfindet. Das stärkt die lokale Wirtschaft und sichert die Arbeitsplätze vor Ort.
Austausch mit Kreisbaurat
Die zweite Veranstaltung war an die Parteivorstände und Mandatsträger:innen in den Räten gerichtet. Sie fand am 12.08.2024 statt. Kreisbaurat Herr Dr. Kiehl erläuterte den Grünen Mandatsträger:innen aus den emsländischen Räten den aktuellen Entwurf des Kreises. Er stellte dar, nach welchen Kriterien die Vorschlagsflächen erarbeitet wurden. In einem konstruktiven Dialog konnten viele Fragen geklärt werden.
Die Grünen im Emsland betonen, dass die Windenergie ein entscheidender Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität ist und das Emsland eine Schlüsselrolle dabei spielen wird. Es ist ein Balanceakt, die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der Verbände in den Planungen zu berücksichtigen. Die verbleibenden Einwände zu dem Vorschlag, der vom Kreistag am 17.06.24 einstimmig verabschiedet wurde, können bis zum 18.08.24 in das formelle Beteiligungsverfahren beim Landkreis eingebracht werden.
Am Ende war man sich einig, dass es eine gute Veranstaltung war, in der viele Details und Fragen geklärt werden konnten. Das Format mit dem Austausch zwischen Partei und Verwaltung sowie Vertreter:innen im Kreistag und in den Räten fand viel Zuspruch und soll zukünftig häufiger stattfinden.
Bild: Bündnis 90/Die Grünen (Bild als Anhang)
Bildunterschrift: Informationsaustauch zur Windenergie zwischen Kreisbaurat Dr. Kiehl (links im Bild) und den Vertreter:innen der Grünen.
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