E233: Viel Flächenverbrauch und hohe Lärmbelastung durch Planungsabschnitte 3 und 4
NABU rät Anwohnern, die eigene Betroffenheit zu prüfen
Emsland / Cloppenburg – Im Zuge des geplanten vierstreifigen Ausbaus der E233 liegen zur Zeit die Unterlagen für die Planungsabschnitte 3 und 4 öffentlich aus, mit denen der Ausbau zwischen Haselünne bis östlich von Löningen erfolgen soll. Hier schwenkt die neue Trasse über weite Strecken von der vorhandenen Straße ab. Deshalb müssen viele Flächeneigentümer Grundeigentum abgeben und für Anwohner entstehen zum Teil sehr hohe Lärmbelastungen. Der NABU rät deshalb allen, die Planungsunterlagen einzusehen und ggf. eine Einwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abzugeben.
„Anders als häufig vermittelt ist der nun geplante vierstreifige Ausbau zwischen Haselünne und Löningen nicht nur eine Verbreiterung der vorhandenen B213, sondern besitzt teilweise eine neue Trassenführung“, erklärt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU in Meppen. „Daraus ergeben sich sehr hohe Betroffenheiten auch beim Schutzgut „Mensch“. Insbesondere kommt es zu teilweise hohen bis sehr hohen Lärmbelastungen. Betroffen sind beispielsweise in Haselünne die Bereiche Stadtmark, Lähdener Str., das nördliche Eltern, Feldstr., weiter östlich Höven und Häuser nördlich Westrum und der Nordrand von Löningen, insbesondere im Bereich des Lindener Damms.“ Durch den Bau dieser Abschnitte würden sich aber auch an anderen Stellen Verkehrsströme verlagern, so dass es bis nach Meppen und Cloppenburg in Teilbereichen zu erheblichen Lärmzuwächsen kommt.
„Vielen Anwohnern sind die Planungen bisher nicht bekannt“, sorgt sich Hübner. „Der große Schreck käme dann, wenn die Bagger vor der Tür stehen. Aber dann wäre es zu spät.“ Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, rät der NABU dringend dazu, bis zum 22. November die Planungsunterlagen unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview herunterzuladen oder einen USB-Stick mit den Planungsunterlagen bei poststelle@nlstbv.niedersachsen.de anzufordern. Dann können die Unterlagen in Ruhe gesichtet und ggf. Einwendungen bis zum 12. Januar 2026 bei der Niedersächsischen Straßenbaubehörde in Hannover erhoben werden.
Quelle: Nabu Emsland.
https://www.nabu-emsland.de/


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