Gemeinsames Statement der Kreistagsfraktion und des Kreisvorstands von
Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Emsland
Grüne im Emsland für zügigen aber geplanten Windenergieausbau vor Ort
Regionale Wertschöpfung und finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürger:innen
besonders vorteilhaft
Die Nutzung der Windenergie ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende, um den
Temperaturanstieg zu begrenzen. Gemäß den Vorgaben der Bundesregierung und des Landes
Niedersachsen muss der Landkreis Emsland 3,07% seiner Fläche für die Windkraftnutzung bis
2032 ausweisen. Sofern die vorgegebenen Ziele nicht erreicht werden, findet die Regelung der
Superprivilegierung Anwendung. Dies bedeutet, dass die kommunalen Planungsbehörden keine
Möglichkeit haben, den Bau von Windkraftanlagen zu steuern.
Die Realisierung des Flächenziels kann in zwei Schritten erfolgen. Der Landkreis Emsland hat
sich jedoch entschieden, die Ausweisung der betreffenden Flächen in einem Schritt
durchzuführen. „Wir halten dieses Vorgehen für vernünftig, um den damit verbundenen Aufwand
zu minimieren“, sagt Melanie Kuipers, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Emsländischen
Kreistag.
Am 27. Januar 2025 hat die Kreistagsfraktion der Grünen im Rahmen des Kreistags dem Entwurf
der Verwaltung zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP Teilprogramm Windenergie)
zugestimmt. Dies erfolgte nach umfangreichen und zum Teil kontroversen Diskussionen und
Beratungen in den jeweiligen Gremien.
Akzeptanz der Bevölkerung und finanzielle Beteiligung
Ein wesentlicher Aspekt beim Ausbau der Windenergie ist die möglichst breite Akzeptanz durch
die Bevölkerung. Der Landkreis Emsland hatte sich daher für die Beibehaltung möglichst großer
Abstände zur vorhandenen Bebauung ausgesprochen. Des Weiteren sollten nur die unbedingt
erforderlichen Einschränkungen bei der Entwicklung der betroffenen Kommunen vorgenommen
werden. Ein weiteres wesentliches Element ist die finanzielle Teilhabe der Kommunen sowie der
unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Es ist von essentieller Wichtigkeit, dass den
Anforderungen des Naturschutzes bei der Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen große
Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Anpassung der Abstandsregelungen im Emsland
Im Sinne der Akzeptanz wurde nach Vorschlag durch die Verwaltung im Emsland die
vorgegebene Abstandsregelung der Landesregierung deutlich erweitert. Die Mindestabstände
hätten laut Gesetz 400 Meter zu Einzelhäusern und 600 Meter zu Siedlungsbebauungen
betragen dürfen. Grundlage für die Planungen der emsländischen Verwaltung waren einen
Mindestabstand von 700m im Außenbereich und 1000m zur Wohnbebauung. Um diese
Abstände zukünftig und dauerhaft, auch bei größer werdenden Anlagen einhalten zu können,
wurde das „Rotor-In-Prinzip“ angewandt. Dies besagt, dass die äußeren Spitzen der Rotoren die
ausgewiesene Fläche nicht überschreiten dürfen. „Auch das ist aus unserer Sicht im Sinne der
dauerhaften Akzeptanz sinnvoll. Damit verringert sich jedoch in dem jeweiligen Gebiet die
mögliche Anzahl der Windkraftanlagen. Um dies auszugleichen, sind dafür gesetzlich
entsprechende Zuschläge für die auszuweisenden Flächen vorgeschrieben“, so Melanie Kuipers.
Inanspruchnahme von Waldflächen
Letztlich führen diese gesetzlichen Vorgaben und Randbedingungen im Hinblick auf Akzeptanz
der Windkraftnutzung dazu, dass im Emsland auch Waldflächen für die Energiewende in
Anspruch genommen werden müssen „Die Auswahl der jeweiligen Flächen erfolgte unter
Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes. Auch waren die Naturschutzverbände bei den
Ausweisungen der Flächen eingebunden“, erläutert Klemens Grolle, Mitglied des
Kreisentwicklungsausschusses für die Grünen.
Transparenz und Beteiligungsverfahren
„Im Verfahren wurde großer Wert auf Transparenz gelegt“, so Fraktionsvorsitzende Melanie
Kuipers. Sie ergänzt: „Wir standen als Kreistagsfraktion in regem Austausch mit der Verwaltung
und haben versucht, durch verschiedene Vorschläge Einfluss zu nehmen.“ Einer dieser
Vorschläge war, die Abstände in selektierten Bereichen zu verringern, damit Waldflächen in
anderen Bereichen entlastet werden können. Seitens der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion
wurden jedoch die obigen Abstandsregelungen priorisiert bzw. explizit gefordert. Die
Konsequenz daraus sind die vorliegenden Flächenausweisungen im verabschiedeten RROP.
Durch das gesetzlich geregelte Beteiligungsverfahren wurden die Einwendungen von
Bürger:innen sowie Umweltverbänden und öffentlichen Stellen berücksichtigt. Die
Mandatsträger:innen der Grünen in den Orts- und Gemeinderäten im Emsland wurden in einer
gemeinsamen Veranstaltung des Kreisverbandes und der Kreistagsfraktion durch Kreisbaurat Dr.
Michael Kiehl über die geplanten Maßnahmen und Entscheidungskriterien umfassend
informiert.
Folgen des Kreistagsbeschlusses
Nach dem Beschluss des Kreistages wird mit der Bestätigung durch das Amt für regionale
Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg (Oldb) das beschlossene RROP gültig.
„Die Ausweisung von Waldflächen für die Windenergienutzung ist schmerzhaft“, sagt Klemens
Grolle und ergänzt: „Letztlich wurde diese Entscheidung jedoch unter Abwägung vieler
Randbedingungen getroffen und so vom Kreistag beschlossen. Jetzt herrscht Klarheit und
Planungssicherheit, um die Energiewende, als urgrüne Forderung, anzugehen und nicht mehr in
Frage zu stellen.“
Forderungen für die Realisierung
Bei den nun folgenden Realisierungsschritten zur Nutzung der Windenergie spielen die Räte in
den einzelnen Kommunen eine wichtige Rolle: Sie haben die Möglichkeit, den Prozess der
Projektierung von Windenergieanlagen direkt vor Ort mitzugestalten. „Wir werden dazu die
Mandatsträger:innen vor Ort mit den notwendigen Informationen ausstatten. Denn es gilt nun,
im Dialog mit den Ratskolleg:innen, Verwaltungen und Bürgermeister:innen, Aufklärung zu
betreiben und für die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten zu sensibilisieren“, sagt Theresa
Gothe, Vorsitzende der Grünen im Emsland, und ergänzt: „Diese finanziellen Möglichkeiten
ergeben sich z.B. daraus, dass die Anlagenbetreiber per Gesetz 0,2 Cent pro Kilowattstunde an
die betroffenen Kommunen zu zahlen haben. Dabei sind auch die Möglichkeiten zur
Bürgerbeteiligung zu betrachten.“
Es gibt zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen, Bürger im Umkreis von 2.500 Metern um
Windkraftanlagen finanziell zu beteiligen. Diese Beteiligung kann durch Modelle wie
Kommanditgesellschaften oder Bürgerenergiegenossenschaften erfolgen. So können die
Vorteile der Windenergie breiter geteilt werden und die Akzeptanz vor Ort kann erhöht werden.
In naher Zukunft wird ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit darin bestehen, bei der
Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen, gemeinsam in Zusammenarbeit mit den
Naturschutzverbänden und der Verwaltung, möglichst viel für Natur und Umweltschutz zu
erreichen. Die Möglichkeiten und Ansatzpunkte sind vorhanden.
Wir müssen sie konzentriert und engagiert angehen, um mit den zur Verfügung stehenden
Finanzmitteln aus den Ersatzgeldzahlungen möglichst viel für die Menschen und die Natur zu
erreichen.
Regionale Wertschöpfung
Zusätzlich werden wir Grünen im Emsland dafür eintreten, dass möglichst viel der damit
verbundenen Wertschöpfung in der Region geschaffen wird, um die Betriebe und die damit
verbundenen Arbeitsplätze hier im Emsland zu sichern. Gemäß einer Studie des
Landesverbands Erneuerbare Energien Niedersachsen aus dem Jahr 2024 (Quelle: https://lee
nds-hb.de/studie-zeigt-potenzial-der-windenergie-im-westlichen-niedersachsen-auf/), könnte
der weitere Ausbau der Windenergie im Landkreis Emsland zu wirtschaftlichen Effekten von bis
zu 9 Milliarden Euro führen. Diese beinhalten regionalökonomische Effekte und die kommunale
Wertschöpfung durch Pachtzahlungen, Gewerbesteuern und andere Einnahmequellen.
Weitere Vorrangflächen für Windenergie genau analysieren
Mit dem vorliegenden RROP weist der Landkreis, wie gefordert, 3,07 % seiner Fläche für die
Nutzung durch Windenergieanlagen aus. Die Ausweisung von weiteren Vorrangflächen für
Windenergieanlagen in den einzelnen Kommunen wie sie z.B. aktuell (Stand Mai 2025) in der
Gemeinde Geeste diskutiert werden, sehen sowohl der Vorstand des Kreisverbands Emslands
sowie die Kreistagsfraktion der Grünen kritisch. Insbesondere dann, wenn wie im Fall der
Gemeinde Geeste weitere Waldflächen oder Flächen in unmittelbarer Nähe von Mooren und /
oder Naturschutzgebieten betroffen sind.
Kontakt für Rückfragen:
An den Kreisvorstand Emsland vorstand@gruene-emsland.de
An die Kreistagsfraktion der Grünen im Emsland kvfraktion@gruene-emsland.de
https://gruene-emsland.de/



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