Antrag der Kreistagsfraktion zum Haushalt 2025 / Änderung der Förderrichtlinien für Gewerbegebiete

Antrag zum Download: Antrag_Förderrichtlinie_Gewerbegebiete

Von Klemens Grolle 16.12.24 Kreistag

<Anrede>

Wir begrüßen den Beschlussvorschlag der Verwaltung und freuen uns, dass gemäß unserem Antrag die Kosten für den Bau von Radwegen bei der Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Damit setzen wir als Kreis Emsland konsequent die vielen bisherigen Maßnahmen zur Unterstützung des Radverkehrs fort.

Die Berücksichtigung von leistungsfähigen Fahrradwegen bei der Planung und Erschließung von Gewerbegebieten leistet außerdem einen wesentlichen Beitrag zur CO²-Reduzierung!

Sie eröffnet zusätzlich für viele Menschen die Perspektive den tagtäglichen Weg zur Arbeit kostengünstig zurückzulegen!

Gleichzeitig möchten wir darum bitten, dass die emsländischen Kommunen darüber informiert werden, dass in der bestehenden Förderkulisse z.B. die Anpflanzung Wallhecken möglich ist.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Beschluss des Kreistags:

Der Kreistag beschließt einstimmig, den Handlungsleitfaden für die Gewährung von Zuschüssen für Industrieansiedlung und Strukturverbesserung dahingehend zu ändern, dass die Kosten für den Bau von Radwegen bei der Erschließung von Industrie-/Gewerbegebieten als zuwendungsfähig anerkannt werden können. Für das Haushaltsjahr 2025 werden 200.000 € im Rahmen des Haushaltsansatzes „Industrieansiedlung und Strukturverbesserung“ für die Förderung des Radwegebaus in neu zu erschließenden Gewerbegebieten zur Verfügung gestellt.

Antrag zum Download: Antrag_Förderrichtlinie_Gewerbegebiete

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