{"id":701,"date":"2025-01-29T10:26:09","date_gmt":"2025-01-29T10:26:09","guid":{"rendered":"https:\/\/gruene-emsland.de\/?p=701"},"modified":"2025-01-29T10:31:42","modified_gmt":"2025-01-29T10:31:42","slug":"rrop-landkreis-emsland-beschluss-des-sachlichen-teilprogramms-windenergie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gruene-emsland.de\/?p=701","title":{"rendered":"RROP \u2013 Landkreis Emsland, Beschluss des sachlichen Teilprogramms Windenergie"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Kreistag des Emslandes hat in seiner Sitzung am 27.01.25 das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) &nbsp;\u2013 Sachliches Teilprogramms Windenergie beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Die Details k\u00f6nnen unter den nachfolgenden Links aufgerufen werden:<br><a href=\"https:\/\/landkreis-emsland.ratsinfomanagement.net\/sitzungsinfo\/vorgang\/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeE5s1QyiH5F3m3htLqNtQ0\">https:\/\/landkreis-emsland.ratsinfomanagement.net\/sitzungsinfo\/vorgang\/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeE5s1QyiH5F3m3htLqNtQ0<\/a><br>\u00dcbersicht Kreistagsportal:<br><a href=\"https:\/\/landkreis-emsland.ratsinfomanagement.net\/sitzungsinfo\">https:\/\/landkreis-emsland.ratsinfomanagement.net\/sitzungsinfo<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-background-color has-background has-small-font-size\"><strong>Hintergrund: <\/strong><br>Der Landkreis Emsland hat als Tr\u00e4ger der Regionalplanung nach \u00a7 5 Abs. 1 Satz 1 des Nieders\u00e4chsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Die Festlegung von Fl\u00e4chen f\u00fcr die Windenergie an Land k\u00f6nnen die Tr\u00e4ger der Regionalplanung in einem sachlichen Teilprogramm Windenergie zum RROP treffen. Mit der Erstellung eines solchen sachlichen Teilprogramms Windenergie kommt der Landkreis Emsland seiner aus dem Windenergiefl\u00e4chenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20.07.2022 und dem darauf aufbauenden \u201eNieders\u00e4chsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergiefl\u00e4chenbedarfsgesetzes und \u00fcber Berichtspflichten (NWindG)\u201c vom 17.04.2024 zugeordneten Aufgabe nach, verbindliche Fl\u00e4chen f\u00fcr die Windenergienutzung an Land bereitzustellen. Demnach betragen die vom Land verbindlich vorgegebenen regionalen Teilfl\u00e4chenziele f\u00fcr den Landkreis Emsland 6.846 ha bis zum 31.12.2027 (2,38 % der Kreisfl\u00e4che) und 8.860 ha (3,07 % der Kreisfl\u00e4che) bis zum 31.12.2032. <br>Zum Verst\u00e4ndnis sei an dieser Stelle erw\u00e4hnt, dass sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen bei der Festlegung der o.g. Fl\u00e4chenquoten die sogenannte \u201eRotor-out-Berechnung\u201c gem. \u00a7 4 WindBG zugrunde gelegt haben. Demnach m\u00fcssen nur die Masten der Windenergieanlagen innerhalb der Gebietskulisse liegen, die Rotoren der Anlagen k\u00f6nnen unbegrenzt aus der Fl\u00e4chenkulisse herausragen.<br>Die Relevanz der Einhaltung der genannten Fl\u00e4chenziele und Fristen wird durch eine im Zuge des WindBG erfolgte Anpassung im Baugesetzbuch (BauGB) ersichtlich. So entf\u00e4llt bei Erreichen der Fl\u00e4chenziele gem\u00e4\u00df \u00a7 249 Abs. 2 BauGB die bisherige Privilegierung von Windenergieanlagen im Au\u00dfenbereich. Damit d\u00fcrften bei Einhaltung der Fl\u00e4chenziele gem\u00e4\u00df WindBG Windenergieanlagen als sonstige Vorhaben im Au\u00dfenbereich faktisch kaum mehr genehmigungsf\u00e4hig sein. Im Umkehrschluss tritt jedoch beim Verfehlen der Fl\u00e4chenziele die sogenannte \u201ePrivilegierung Plus\u201c gem\u00e4\u00df \u00a7 249 Abs. 7 BauGB ein, die dazu f\u00fchrt, dass Windenergieanlagen im gesamten Au\u00dfenbereich privilegiert w\u00e4ren und eine planerische Steuerung \u00fcber die Landes-, Regional- oder Bauleitplanung nicht mehr m\u00f6glich w\u00e4re.<br>Somit stellt erzwungenerma\u00dfen das Erreichen des Teilfl\u00e4chenziels das \u00fcbergeordnete Planungsziel des Landkreises Emsland dar. Gleichzeitig werden im sachlichen Teilprogramm Windenergie unter Ber\u00fccksichtigung des Teilfl\u00e4chenziels die konflikt\u00e4rmsten Fl\u00e4chen ausgewiesen.<br>Als Grundlage f\u00fcr die Fl\u00e4chenausweisung hat sich der Landkreis Emsland f\u00fcr das sogenannte \u201eRotor-in\u201c-Prinzip gem. \u00a7 4 Abs. 3 WindBG entschieden, bei dem alle beweglichen Teile einer Windenergieanlage innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete f\u00fcr Windenergienutzung liegen m\u00fcssen.<br>Die Anwendung dieses Prinzips stellt sicher, dass auch bei einem zu erwartenden zuk\u00fcnftigen Gr\u00f6\u00dfenwachstum der Windenergieanlagen, und damit der Rotordurchmesser, die Rotorspitzen immer innerhalb der Vorranggebiete liegen und die der Fl\u00e4chenausweisung zugrundeliegenden Abstandskriterien, zum Beispiel zur Wohnbebauung, eingehalten werden. Die Anwendung des \u201eRotor-in\u201c-Prinzips f\u00fchrt jedoch dazu, dass die Gr\u00f6\u00dfe der insgesamt kreisweit auszuweisenden \u201eBrutto\u201c-Windvorrangfl\u00e4chen zun\u00e4chst den zu erreichenden Wert des Teilfl\u00e4chenziels deutlich \u00fcbersteigt. Dies ist dadurch bedingt, dass \u201eRotor-in\u201c-Fl\u00e4chen nur anteilig auf die Fl\u00e4chenbeitragswerte anzurechnen sind. Dabei wird gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 3 WindBG die anzurechnende Fl\u00e4che ermittelt, indem von allen nach \u201eRotor-in\u201c-Prinzip festgelegten Vorrangfl\u00e4chen pauschal ein Abstand von 75 Metern vom Fl\u00e4chenrand abgezogen wird.<br>Au\u00dferdem strebt der Landkreis Emsland bei der Erarbeitung des zu beschlie\u00dfenden sachlichen Teilprogramms Windenergie das fr\u00fchzeitige Erreichen des \u201e2032er-Fl\u00e4chenwertes\u201c von 8.860 ha (3,07 % der Kreisfl\u00e4che) an, um kein zweites Verfahren zur Ausweisung weiterer Windvorrangfl\u00e4chen innerhalb weniger Jahre durchf\u00fchren zu m\u00fcssen.<br><br><strong>Bisheriger Verfahrensablauf:&nbsp;<\/strong><br><br><strong>1. Beschluss und Bekanntmachung zur Neuaufstellung des RROP Landkreis Emsland:<\/strong> <br>Mit Kreistagsbeschluss vom 20. Dezember 2021 hat der Landkreis Emsland beschlossen, sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu aufzustellen (siehe Sitzungsvorlage 305\/2021). Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 3\/2022 des Landkreises Emsland wurden am 14.01.2022 gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit \u00a7 3 Abs. 1 des Nieders\u00e4chsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) in der bis zum 19.04.2024 g\u00fcltigen Fassung die \u00d6ffentlichkeit sowie die in ihren Belangen ber\u00fchrten \u00f6ffentlichen Stellen \u00fcber die allgemeinen Planungsabsichten f\u00fcr die Neuaufstellung des RROP unterrichtet. Bekannt gegeben wurde, dass der Bereich \u201eKlimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Umsetzung der Energiewende\u201c einen inhaltlichen Schwerpunkt im Rahmen der Neuaufstellung des RROP bildet.<br><br>Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten wurden die in ihren Belangen ber\u00fchrten \u00f6ffentlichen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit aufgefordert, bis zum 28. Februar 2022 Hinweise und Anregungen sowie Informationen \u00fcber beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Ma\u00dfnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, soweit diese f\u00fcr die Erarbeitung des Entwurfs des RROP relevant sein k\u00f6nnen. Gleiches galt f\u00fcr weitere den \u00f6ffentlichen Stellen und der \u00d6ffentlichkeit vorliegende Informationen, die f\u00fcr die Ermittlung und Bewertung des Abw\u00e4gungsmaterials zweckdienlich h\u00e4tten sein k\u00f6nnen. Die beim Landkreis Emsland im Rahmen der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des RROP eingegangenen Stellungnahmen zu konkreten Windenergiefl\u00e4chen sind in das zu beschlie\u00dfende sachliche Teilprogramm Windenergie eingeflossen.&nbsp;<br><br><strong>2. Erarbeitung einer ersten regionalen Fl\u00e4chenkulisse f\u00fcr Windvorranggebiete (\u201eRohkulisse\u201c)<\/strong> In Zusammenarbeit und mit Unterst\u00fctzung der Planungsgruppe Umwelt GbR (Hannover) hat der Landkreis Emsland auf Grundlage einer gesamtr\u00e4umlichen (kreisweiten) Potentialfl\u00e4chenanalyse im Fr\u00fchjahr 2024 eine erste regionale Fl\u00e4chenkulisse erarbeitet. F\u00fcr die Erarbeitung dieser regionalen Fl\u00e4chenkulisse wurden die beiden folgenden wesentlichen Abstandskriterien festgelegt:&nbsp;<br>\u2022 1.000 m Abstand zu Wohngebieten und \u00fcberwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten (im Zusammenhang bebaut)<br>\u2022 700 m Abstand zu Wohnnutzungen im Au\u00dfenbereich<br>Hinzu kamen verschiedene Abstandsfl\u00e4chen zu Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur, Freileitungen und Gew\u00e4ssern sowie der gesetzlich bestimmte Ausschluss von Fl\u00e4chen anderer Nutzungen und Funktionen (u.a. Siedlungsfl\u00e4chen, Naturschutzgebiete, Vorranggebiete f\u00fcr Wald gem\u00e4\u00df Landesraumordnungsprogramm, milit\u00e4rische Sperrgebiete).<br>Unter Heranziehen dieser Kriterien, die dem Ausschuss f\u00fcr Kreisentwicklung am 15.04.2024 vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage 59\/2024) sowie anschlie\u00dfend der allgemeinen \u00d6ffentlichkeit auf den Internetseiten des Landkreises Emsland zug\u00e4nglich gemacht worden sind, konnte eine kreisweite Potentialfl\u00e4che von gut 22.000 ha definiert werden. Diese erste \u201eRohkulisse\u201c ist in einem weiteren Arbeitsschritt unter Zugrundelegung relevanter Abw\u00e4gungskriterien, wie dem Abstand zu Naturschutzfl\u00e4chen, Belangen des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes (Vermeidung gro\u00dffl\u00e4chiger Kumulationen in einzelnen Teilbereichen des Landkreises bei gleichzeitiger Vermeidung von \u201eVerspargelungseffekten\u201c), Belangen des Siedlungsschutzes, Leitungsbauvorhaben und unter der Ber\u00fccksichtigung von bereits bestehenden Windenergieanlagen, mit den St\u00e4dten und Gemeinden im Landkreis Emsland abgestimmt worden.<br><br><strong>3. Einleitung des offiziellen Beteiligungsverfahrens f\u00fcr das sachliche Teilprogramm Windenergie<\/strong> <br>Als Ergebnis der Grobpr\u00fcfung und nach Abw\u00e4gung der relevanten Kriterien hat der Landkreis Emsland mit Kreistagsbeschluss vom 17.06.2024 (siehe Sitzungsvorlage 103\/2024) beschlossen, mit Vorranggebieten f\u00fcr die Windenergienutzung in einer Gesamtgr\u00f6\u00dfe von ca. 12.900 ha (nach \u201eRotor-in\u201c-Prinzip) das formale Beteiligungsverfahren zur Erstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie einzuleiten. Gem\u00e4\u00df \u00a7 4 WindBG stellte dies eine anrechenbare Fl\u00e4che von ca. 9.400 ha nach \u201eRotor-out\u201c-Prinzip dar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Redebeitrag von Klemens Grolle vom 27.01.25 im Kreistag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&lt;Anrede&gt;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die aktuellen Reaktionen auf die vorgestellten Planungen zeigen, dass die Ausweisung von <strong>3,07 %<\/strong> der Kreisfl\u00e4che keine leichte Aufgabe war, da unterschiedlichste Anforderungen und Interessen ber\u00fccksichtigt werden mussten.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wir als Gr\u00fcne begr\u00fc\u00dfen, dass der Landkreis Emsland alle Fl\u00e4chen in einem Verfahren ausweisen will.<br>Auch das Prinzip &#8222;Rotor in&#8220; finden wir sinnvoll.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein wesentlicher Aspekt bei der Realisierung der vorgesehenen Windkraftanlagen wird die allgemeine Akzeptanz und damit verbunden auch die B\u00fcrgerbeteiligung sein.<br>Die vorgesehenen Abst\u00e4nde 1.000 m Abstand zu Wohngebieten \/ 700 m Abstand zu Wohnen im Au\u00dfenbereich sind im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Waldfl\u00e4chen sehr schmerzlich,<br>aber f\u00fcr die allgemeine Akzeptanz der Windkraftanlagen ein wesentlicher Aspekt.<br><br>Im Hinblick auf Akzeptanz durch Betroffenen ist an dieser Stelle auch darauf hinzuweisen, dass die Anlagenbetreiber per Gesetz 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die betroffenen Kommunen zu zahlen haben. Hinzukommen weitere Entsch\u00e4digungen oder Beteiligungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Betroffenen in einem Umkreis von 2500m.<br><br><\/li>\n\n\n\n<li>Wir begr\u00fc\u00dfen, dass im Vorfeld einige aus Naturschutzsicht besonders wertvolle Fl\u00e4chen aus den Potentialfl\u00e4chen rausgenommen wurden.<\/li>\n\n\n\n<li>Wir m\u00f6chten auch heute noch einmal auf einen besonderen Punkt hinweisen, dem im Zuge des fortschreitenden Klimawandels und der damit verbundenen steigenden Trockenheit in den W\u00e4ldern immer mehr Bedeutung zukommt.<br><br>Der Brandschutz ist f\u00fcr den Betrieb und die Akzeptanz von Windkraftanlagen eine weitere elementare Randbedingung.<br>Dazu geh\u00f6rt, dass f\u00fcr jede einzelne Windkraftanlage im Zuge des Genehmigungsverfahrens entsprechende spezifische Brandschutzma\u00dfnahmen mitgeplant werden. Das betrifft u.a.<ul><li>die hinreichende Zuwegung f\u00fcr L\u00f6schfahrzeuge<\/li><\/ul><ul><li>die hinreichende Versorgung mit bzw.<br>Bevorratung von L\u00f6schwasser vor Ort<\/li><\/ul><ul><li>Die Realisierung von Brandschutzma\u00dfnahmen in und an den Anlagen, wie z.B. automatische CO\u00b2- L\u00f6schanlagen in den Gondeln<\/li><\/ul><ul><li>Und dazu geh\u00f6rt auch die kontinuierliche \u00dcberwachung und<br>ggf. die Neubewertung und Optimierung der Ma\u00dfnahmen bei fortschreitendem Klimawandel.<\/li><\/ul><ul><li>Und der regelm\u00e4\u00dfige Test ist ein weiterer elementarer Bestandteil solcher Ma\u00dfnahmen; insbesondere im Bereich von Moorfl\u00e4chen.<\/li><\/ul>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Ich verweise hier auf<ul><li>Brand einer Windkraftanlage in der Grafschaft Bad Bentheim<\/li><\/ul>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>aber auch auf die katastrophalen Auswirkungen des Moorbrandes im Bereich der WTD 91<br><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Wegen des fortschreitenden Klimawandels und der damit verbundenen notwenigen Dekarbonisierung der Energieversorgung f\u00fchrt an den Erneuerbaren Energien kein Weg vorbei.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn wir, so wie es aussieht, gleich das Teilprogramm Windenergie f\u00fcr den Landkreis Emsland beschlie\u00dfen, gilt es nach vorne zu blicken.<\/p>\n\n\n\n<p>Trotz vieler Bedenken sollten wir die damit verbundenen Chancen sehen:<br>Das betrifft auf der einen Seite die Sicherheit und die Kosten unserer Energieversorgung, aber auch die wirtschaftlichen Potentiale und Chancen, die damit verbunden sind, um die Windenergieanlagen und die zugeh\u00f6rige Infrastruktur aufzubauen und zu betreiben. <br>Insbesondere wenn wir es schaffen einen gro\u00dfen Teil der Wertsch\u00f6pfung hier in der Region zu generieren.<\/p>\n\n\n\n<p>An dieser Stelle auch unserer Dank an die Verwaltung und alle Beteiligten f\u00fcr die geleistete Arbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Hinblick auf die f\u00fcr das Emsland gegebenen Randbedingungen stimmen wir als Gr\u00fcnen Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Lassen sie mich zum Schluss noch daf\u00fcr werben, dass die Kompensationsma\u00dfnahmen durch die Investoren m\u00f6glichst im Emsland realisiert werden und dass das Ersatzgeld, welches der Landkreis wegen der Beeintr\u00e4chtigung des Landschaftsbildes erhalten wird, daf\u00fcr verwendet wird, Fl\u00e4chen zu erwerben, die f\u00fcr den Naturschutz besonders wertvoll sind.<br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kreistag des Emslandes hat in seiner Sitzung am 27.01.25 das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) &nbsp;\u2013 Sachliches Teilprogramms Windenergie beschlossen. 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