
Im April war die Kreistagsfraktion auf einem Besuch in der Gemeinde Salzbergen. Dort hatten wir ein Gespräch mit dem Bürgermeistern Herrn Kaiser. Es ging u.a. um die Entwicklung von Wirtschaft, Bevölkerung, Wohnraum und Landwirtschaft.
Im Anschluss durften wir an einer Führung durch das Feuerwehrmuseum teilnehmen. Mit dabei war auf unseren Wunsch und unserer Einladung der Kreisbrandmeister Holger Dyckhoff, der uns in einem abschließenden Gespräch sehr ausführlich unsere Fragen zur neuen Leitstelle, zur neuen Feuerwehrtechnischen Dienststelle in Lingen und vor allem zu Windenergie im Wald beantwortet hat.
Das Feuerwehrmuseum in Salzbergen
Das Feuerwehrmuseum in Salzbergen ist seit 40 Jahren in den Räumlichkeiten am Overhuesweg sehr beengt untergebracht. Im Jahr 2026 wird es, unter anderem durch Fördergelder des LK aber vor allem durch die Unterstützung der Gemeinde Salzbergen und viel ehrenamtlichem Einsatz in die Neuenkirchener Straße in Salzbergen in die Räume eines ehemaligen Möbelhauses umziehen, wo die umfangreiche Sammlung zu angemessenen Ehren kommen wird. Auch für museumspädagogische Angebote wird dort mehr Raum sein. Weitere Infos und Aktuelles zum Umbau der neuen Röumlichkeiten des Museums unter: https://www.feuerwehrmuseum-salzbergen.de/
Information über die Gefahr von möglichen Bränden bei Windenergie im Wald
Gerade die Windenergie im Wald wirft bei einigen Menschen Bedenken auf. Zu wenig ist bekannt darüber, was für Maßnahmen im Falle eines Brandes einer Windenergieanlage (WEA) passiert.
Die gute Nachricht: Ein Brand einer WAE ist äußerst selten, dennoch sollten die Bedenken nicht unter den Tisch geschoben werden, vielmehr ist Aufklärung und Informationsfluss wichtig, um im Bilde über mögliche Gefahren und Auswirkungen auf Umwelt und Natur zu sein.
Bei der Errichtung von WEA in Waldgebieten der Einbau automatischer Löschanlagen in der Gondel vorgeschrieben. Darüber hinaus ist für jede Anlage ein projektspezifisches Brandschutzkonzept zu erstellen.
Dieses Konzept umfasst unter anderem:
– konkrete Angaben zur Löschwasserversorgung, ggf. inklusive Vor-Ort-Bevorratung,
– die Sicherstellung ausreichender und dauerhaft nutzbarer Zuwegungen für Einsatzfahrzeuge und Flächen für Aufstellung und Bewegung von Löschfahrzeugen,
– Maßnahmen zur Brandmeldung und -vermeidung,
– Vorgaben zum Blitz- und Überspannungsschutz.
Im Brandfall wird in den überwiegenden Fällen mit Wasser gelöscht, dennoch kann es durch durch austretende Betriebsstoffe oder niedergehende Kunststofffragmente zu Umweltbelastungen kommen, die im Einzelfall zu bewerten bzw. zu beseitigen sind.